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Teilnahmebedingungen

§1: Allgemeines

a) Die SwissCON ist eine Veranstaltung, auf der sich Videospieler treffen, um miteinander zu diskutieren und natürlich auch zu spielen.

b) Veranstalter der SwissCON ist der Verein Swiss Video Game Convention.

c) Die SwissCON ist nicht kommerziell orientiert. Zur Deckung der Kosten der Veranstaltung wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Eventuelle Überschüsse werden für zukünftige Projekte des Vereins Swiss Video Game Convention verwendet.

§2: Teilnahmevoraussetzungen

a) Alle Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

b) Jeder Teilnehmer muss mittels eines mitgebrachten Personalausweises und/oder Führerscheins jederzeit sein Alter nachweisen können.

c) Der Teilnahmebeitrag ist CHF 30.- , die Nutzung der angebotenen Übernachtungsmöglichkeit kostet zusätzlich CHF 10.- pro Nacht. Die Gebühr ist beim Eintreffen zu bezahlen. Der Eintrittspreis für einen Tag beträgt CHF 20.- und ist exklusive Frühstück.

d) Bezahlung erfolgt vorzugsweise per TWINT. Bei Barzahlung muss der Betrag genau bezahlt werden. 

e) Duschen stehen für die Mieter der Truppenunterkunft zur Verfügung und sind im Preis inbegriffen.

f) Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 25 Personen beschränkt. Anmeldungen von Personen, welche bereits an früheren Veranstaltungen der Vereine Swiss Videogame Convention und NCON e.V. teilgenommen haben, werden bevorzugt behandelt.

g) Die Teilnahme setzt eine Anmeldung vorab über das entsprechende Formular auf dieser Website voraus. Anmeldungen via Facebook haben keine Gültigkeit.

§3: Bestimmungen für den Veranstaltungsablauf

a) Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem friedlichem Umgang miteinander und zu pfleglicher Behandlung von Inventar und Räumlichkeiten.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zudem keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu entfalten.

c) Der Veranstalter behält sich vor Störer der Veranstaltung zu jeder Zeit von der weiteren Teilnahme auszuschliessen oder ihnen die Veranstaltung störende oder gegen die Regeln verstossende Gegenstände zu entziehen. In diesen Fällen wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet und auch sonst keine Entschädigung geleistet.

d) Nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden dürfen Spieletitel, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen. Der Veranstalter nimmt Titel, die diese Kriterien berühren, in Verwahrung und händigt sie erst am Ende der Veranstaltung wieder an den vormaligen Besitzer aus.

e) Die Teilnehmer verpflichten sich nur die für die Veranstaltung ausgewiesenen Räumlichkeiten zu benutzen. Der Aufenthalt in anderen Räumlichkeiten des Veranstaltungsgebäudes ist untersagt.

f) Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

g) Es gilt in den Räumlichkeiten allgemeines Rauchverbot. Die Mitnahme von Drogen und/oder Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist verboten und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

h) Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Schutz und seine eigene Sicherheit, sowie für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums und anderer von ihm mitgebrachter Gegenstände gegenüber Dritten selbst verantwortlich.

i) Soweit im Rahmen der Veranstaltung von dem Veranstalter die Möglichkeit angeboten wird Speisen und Getränke über Drittanbieter zu bestellen, so erfolgt durch den Veranstalter lediglich eine Weitergabe der Bestellung an den Drittanbieter. Ein Vertrag kommt nur zwischen Drittanbieter und dem Besteller zustande.

j) Der Veranstalter bietet eine einfache Übernachtungsmöglichkeit im Veranstaltungsgebäude an, dafür benötigte Utensilien sind selber mitzubringen.

k) Für die Übernachtung in der Truppenunterkunft wird ein Aufschlag auf die Teilnahmegebühr erhoben. Der Schlafplatz hat beim Verlassen so auszusehen wie beim Antreffen. Für die Reinigung und Ordnung des Schlafplatzes ist jeder selber verantwortlich.

l) Getränkeflaschen, Essen, o.ä. dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von fremden Konsolen, Spielen, o.ä. abgestellt oder aufbewahrt werden.

m) Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Schäden selber.

§4: Wettbewerbe während der Veranstaltung

a) Sollten während der Veranstaltung Wettbewerbe ausgeschrieben werden, so werden für diese separate Regeln erlassen und verkündet.

b) Der Veranstalter behält sich vor bei Verstössen gegen diese Regeln den betreffenden Teilnehmer von dem aktuellen oder gar allen Wettbewerben auszuschliessen.

c) Die Teilnahme sowie die eventuelle Vergabe von Preisen erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges